|| Diensthaus || Mietswohnung
Baujahr || 1963 || 1971
Geschosse || 2 Vollgeschosse || 3 Vollgeschosse, Wohnung 1.OG
Bauform || Solitär || Solitär, dichte Nachbarbebauung
Wohnfläche || 188 m² || 82 m²
Keller || 80 m² || 0 m²
Garage || 31 m² || 0 m²
Speicher || 180 m² || 0 m²
Hof || 210 m² || 0 m²
Garten || 400 m² || Mitbenutzung
Zustand || renoviert 1997, bewohnt || renovierungsbedürftig, bewohnt
Bewohner:
Herr G, ledig, 3 Kinder (Wohnhaft andernorts), Pensionär
Herr G. wohnt mittlerweile seit 23 Jahren in einem auf dem Land gelegenen Diensthaus für Beamte. Während dieser Zeit haben sich immer wieder Veränderungen im Leben ergeben, die sich in der Nutzung der Wohnfläche widerspiegeln. Mit Eintritt in die Pension erlischt auch das Wohnrecht in diesem Haus. So ist es nun soweit, dass der Umzug in eine neue Wohnung bevorsteht und eine neue Lebensphase beginnt.
Die Fläche eines Hauses steht oft fest und lässt sich nur durch bauliche Maßnahmen verändern. Im Laufe des Bewohnens können viele Veränderungen auftreten. Doch wie werden diese Veränderungen sichtbar? In diesem Fallbeispiel wird dies anhand der warmen - und kalten Wohnfläche deutlich, die sich über die fortschreitende Wohndauer verändert. Zusammen mit diesem Wandel entwickelt sich auch die Nutzung der Einrichtungsgegenstände. Regale, Tische, Sofas und Schränke werden im Laufe des Bewohnens mal mehr und mal weniger genutzt.
Durch den bevorstehenden Auszug erfolgt ein Bruch in der Nutzung. Mit einer Größe von 82 m² ist die neue Wohnung deutlich kleiner als die des Diensthauses. Im Vergleich zu der warmen Wohnfläche entspricht diese der über die Wohnpraktik von Herrn G resultierenden warmen Fläche. Der bevorstehende Auszug ist demnach nicht nur aufgrund des erloschenen Wohnrechts nötig, sondern scheint auch hinsichtlich der tatsächlich genutzten Fläche sinnvoll zu sein.
Doch wie sind die Wohnpraktiken von Herrn G entstanden? Lassen sich diese in die neue Wohnung übertragen und in welchem Kontext stehen sie mit den Einrichtungsgegenständen?
„Den Umzug halte ich jedoch für sinnvoll, wenn man bedenkt, wie viel von dem Haus ich tatsächlich Nutze.“, spricht Herr G.
|| Diensthaus || Mietswohnung
Baujahr || 1963 || 1971
Geschosse || 2 Vollgeschosse || 3 Vollgeschosse, Wohnung 1.OG
Bauform || Solitär || Solitär, dichte Nachbarbebauung
Wohnfläche || 188 m² || 82 m²
Keller || 80 m² || 0 m²
Garage || 31 m² || 0 m²
Speicher || 180 m² || 0 m²
Hof || 210 m² || 0 m²
Garten || 400 m² || Mitbenutzung
Zustand || Renoviert 1997, bew…
Herr G wohnt mittlerweile seit 23 Jahren in einem auf dem Land gelegenen Diensthaus für Beamte. Während dieser Zeit haben sich immer wieder Veränderungen im Leben ergeben, die sich in der Nutzung der Wohnfläche widerspiegeln (siehe Zeitstrahl). Mit Eintritt in die Pension, erlischt auch das Wohnrecht in diesem Haus. So ist es nun soweit, dass der Umzug in eine neue Wohnung bevo…
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