Nutzung: Wohnen
Haustyp: Mehrfamilienhaus
Baujahr: um 1900
Anzahl der Geschosse: 3
Grundstücksfläche: 6000 qm
Bebaute Fläche: 1900 qm
Wohnungsgröße: 44 qm (Felka und Elisabeth)
Anzahl der Räume: 2 Zimmer
Anzahl der Bewohner*innen: 70 Frauen (pro Wohnung eine Frau)
Besitzverhältnisse: Miete (überwiegend §5 Schein)
Eigentümer:in: Stiftung und gemeinnütziges Wohnungsunternehmen
Weiblich; Alleinstehend beziehungsweise getrennt lebend / geschieden / verwitwet; Mindestens 60 Jahre alt; Gültiger Wohnberechtigungsschein (§-5-Schein für Senior*innen).
Dies sind die Bedingungen, um im Frauenwohnstift wohnen zu dürfen. Felka und Elisabeth sind Nachbarinnen und wohnen seit 2015 hier. Der Gebäudekomplex wird von einer Stiftung und einer gemeinwohlorientierten Baugesellschaft getragen. Die Stiftung verfolgt hierbei das Ziel, Frauen mit geringem Einkommen altengerechten, selbstbestimmten und bezahlbaren Wohnraum in einer Gemeinschaft anzubieten. Insgesamt wohnen 70 Frauen im Wohnstift.
Die Stifterin (1812 bis 1889) war wohlhabend, ledig, kinderlos und eine Feministin ihrer Zeit. In ihrem Testament hielt sie das Prinzip der Stiftung fest: „Es soll Alles was ich sonst hinterlasse an beweglichen und unbeweglichem Haab und Gütern eine milde Stiftung bilden mit dem Zweck, Witwen und Töchter unvermögender Offiziere, Beamten, Prediger sowie andere den gebildeten Ständen angehörige alleinstehende weibliche Personen, welche dessen bedürftig und würdig sind, daraus zu unterstützen.“
Das seit 2004 unter Denkmalschutz stehende schlossartige Gebäude mit Loggien, Erkern und Türmen erstreckt sich u-förmig um einen Innenhof. Seit der Eröffnung durchlebte es einige bauliche und organisatorische Veränderungen (→ Zeitstrahl).
Unser Motiv spannt sich entlang der Frage, wie hier in einer Gemeinschaft aus Frauen altersgerecht zusammengelebt wird. Wo fängt die Gemeinschaft an, wo grenzt sie an das Private, was liegt dazwischen? Und wie definiert sich Gemeinschaft, wenn es Bedingung ist allein zu sein?
Groth/Plöhn/HCU 2020 – Lizenz: CC BY-NC-SA
Weiblich; Alleinstehend beziehungsweise getrennt lebend / geschieden / verwitwet; Mindestens 60 Jahre alt; Gültiger Wohnberichtigungsschein (§-5-Schein für Senior:innen).
Dies sind die Bedingungen um im Frauenwohnstift wohnen zu dürfen. Felka und Elisabeth sind Nachbarinnen und wohnen seit 2015 hier. Der Gebäudekomplex wird von einer Stiftung und einer gemeinwohlorientierten …
*„Ich finde das schon toll hier zu leben. Wir haben alles was wir haben wollen. Man kann auch mal den Mut haben und bei Frau X, die man gar nicht gut kennt, klingeln und sagen: ich würde gern mal einen Kaffee mit dir trinken. Man trifft sich im Garten. Man besucht sich gegenseitig, wenn man engeren Kontakt hat. Man kann alleine sein. Und man ist auch immer geschützt …
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