Regel - Praktik - Raum

Nutzung: Wohnen und Arbeiten
Haustyp: Gebäudeensemble
Anzahl der Geschosse: 1-3
Grundstücksfläche: ca. 25.000m2
Bebaute Fläche: ca. 4300 m2
Größe einer Mönchszelle: 20 m2
Baujahr: 1577-2006
Anzahl der Nutzer: 19
Eigentümer: Erzbistum Hamburg

Im Benediktinerkloster St. B in Norddeutschland leben und arbeiten seit 1951 Mönche gemeinschaftlich. Zum Kloster gehören neben der Klosterkirche, dem Kreuzgang, und dem Konventgebäude auch ein Gästehaus, ein Jugendhaus ein Haus für Männer und die umliegenden Ländereien. Die Gebäude wurden nach und nach errichtet, das älteste Gebäude ist das ehemalige Herrenhaus, dass 1577 gebaut und 2006 zuletzt renoviert wurde.
Klostergemeinschaften sind eine klassische und seit Jahrhunderten praktizierte Form des gemeinschaftlichen Lebens. Die 19 Mönche im Kloster St. B. leben nach den Regeln des Heiligen Benedikt, die seit ca. 540 n.Chr. bestehen und für alle Benediktinerkloster auf der ganzen Welt gelten. Die Regel besteht aus einem Prolog sowie 73 Kapiteln, die das tägliche Leben im Kloster strukturieren und als spiritueller Leitfaden für benediktinische Mönche und Nonnen gelten.

Die Klostergemeinschaft besteht im engsten Kreis aus der Gemeinschaft der Mönche, die dauerhaft auf dem Gelände zusammen leben und arbeiten, im weiteren Kreis leben sie zeitweise mit Gästen in einer größeren Gemeinschaft zusammen. Die Gastaufnahme ist für Benediktinerklöster verpflichtend. Außerdem gehört zu dem Kloster St. B ein Jugendhaus, das ebenso zur Gemeinschaft gehört.

Besonders für benediktinsche Ordensgemeinschaften ist eines der Gelübde, das ein Mönch bei Eintritt in die Gemeinschaft ablegt. Die sogenannte stabilitas loci in congregatione (Benediktinerregel, Kapitel 58, 14-18) bedeutet, dass ein Mönch sich für den Verbleib seines Lebens an ein Kloster und eine Gemeinschaft bindet. Auch wenn es in Einzelfällen Brüche dieser Regel gibt, wird dieses Gelübde bei dem Großteil der Mönche eingehalten. Der Wunsch, an der eigenen Gemeinschaft zu arbeiten und sie am Leben zu erhalten, ist also immanent.

Das Alter der Benediktregel lässt die Frage aufkommen, welche ihrer Inhalte heute noch Bestand halten, und welche Praktiken in Abweichung von der Regel möglicherweise trotzdem dem übergreifenden Ziel, dem Erhalt einer Gemeinschaft, dienen. Durch die Untersuchung von ausgewählten Regeln in Zusammenhang mit den tatsächlichen Praktiken und Räumen versuchen wir uns der Frage zu nähern, wie sich das Gemeinschaftsverständnis im Spannungsfeld zwischen Regel, Praktik und Raum im Kloster St. B. verhält.

Leon Dünkel / Sophie Pfeiffer – HCU 2020. Lizenz: CC BY-NC-SA

Tagesablauf eines Mönches

6:00 - Aufstehen: Stille Zeit vor dem Gebet
6:30 - Matutin und Laudes: Gemeinsames Gebet
7:30 - Arbeitsbeginn
11:45 - Mittagsgebet
12:00 - Gemeinsames Mittagessen
12:30 - Fortführung der Arbeit
17:30 - Vesper und Eucharistiefeier: Gemeinsames Gebet
18:30 - Gemeinsames Abendessen
20:15 - Rekreation: Informelles Gespräch
21:00 - Komplet: Gemeinsames Gebet

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Vertiefung: Regel - Praktik - Raum

Klösterliche Gemeinschaften existieren seit über 1500 Jahren. Wie kann es sein, dass sich ein Konzept des gemeinschaftlichen Lebens über einen so langen Zeitraum erhalten hat?

*„Ich will auch Mönch sein in dieser Gemeinschaft. Das ist ein Entscheidungsakt, und auch eine Basis, auf die man sich immer wieder zurückholen kann, wenn es mal Konflikte gibt. Ja, deswegen bin ich doc…

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Interview mit Bruder K., Prof. B.

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Rundführung durch das Kloster

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Regel - Praktik - Raum

Bruder K.'s Definition von Gemeinschaft

*"Benedikt listet die [Arten des Mönchtums] am Anfang der Regel auf, nennt das Zönobitentum quasi die Höchstform. Nur die, die sich im Gemeinschaftsleben erwiesen haben oder bewiesen haben, und durch diese Schule der Gemeinschaft gegangen sind und ihre Beständigkeit bewiesen haben, davon könnten einige Einsiedler werden. So rum hat Benedikt das verstanden: Gestählt durch die Er…

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Überblick über das Klostergelände