Nutzung: Wohnen und Arbeiten
Grundstück: 290 m²
Bebaute Fläche: 155 m²
Geschosse: 3
Wohnhaus mit Gewerbe im EG
Bewohner*innen: 5
Besitzverhältnisse: Miete
Anzahl Zimmer: 5
Anzahl Gemeinschaftsräume: 2
Frau und Herr T. wohnen mit ihren drei Kindern im Fünfgiebelhaus. Eine kurze Treppe führt zum Eingang des Hauses, der im Hochparterre liegt. Die Besucher*in betritt zunächst die Buchhandlung, die von Herrn T. geführt wird und offen übergeht in die von Frau T. geführte Verkaufsfläche für Keramikarbeiten. Im ersten Obergeschoss befinden sich die Keramikwerkstatt von Frau T. sowie die privaten Wohnräume, in denen die Kinder oft spielen würden, erzählt Herr T., während die Eltern sich unten aufhielten. Abends komme die Familie im Wohnzimmer zusammen. Die Schlafräume befinden sich im zweiten Obergeschoss. Nur die Küche der Familie liegt auf demselben Geschoss wie der Laden. So gehe die Familie jeden Morgen einmal durch den Verkaufsraum, bevor das Geschäft geöffnet würde, um in die Küche zu gelangen. Wenn die Kinder mittags von der Schule nach Hause kämen, esse die ganze Familie gemeinsam in der Küche, so dass sie das Geschäft im Auge behalten können. Das gemeinsame Essen sei der Familie besonders wichtig.
Das Gebäude hat vor allem im Kontext des Fünfgiebelhauses geschichtliche Relevanz. Herzog Friedrich III beauftragte den Bau persönlich und sein Stadtverwalter bezog nach Fertigstellung den westlichen Teil des Ensembles. Das Beispiel zeigt eine mögliche Umgangsweise mit dem Denkmalschutz, vor allem Im Gegensatz zu dem angrenzenden Haus von Frau D. Dieses gehört ebenfalls zum Fünfgiebelhaus, kann auf Grund von fehlender Einigung zwischen den unterschiedlichen Parteien und der fehlenden Finanzierung jedoch nicht saniert werden und droht mittlerweile einzustürzen. Dadurch, dass die Stadt Eigentümerin des Hauses, in dem Familie T. wohnt, geworden ist, konnte sie hier eingreifen. Das Gebäude wurde saniert und wird nun durch die Mieter*innen gepflegt und nach außen geöffnet, sodass auch andere Menschen vom Denkmalschutz profitieren.
Das Gebäude ist im Besitz der Stadt, die das Haus unter der Bedingung vermietet, dass es in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich sein muss. Als die Stadt das Gebäude kaufte, sanierte sie es denkmalgerecht und plante, es als Museum zu nutzen. Der Vorbesitzer hatte das Gebäude 1976 zu drei separaten Wohneinheiten umgebaut und hierfür die Treppe aus der Mitte des Hauses zur Straße hin verlegt. Jedes Geschoss war nun eine abgeschlossene Wohneinheit. Diese Umbauten wurden 1997 rückgängig gemacht und ein offenerer Grundriss entwickelt. Statt das Gebäude als Museum zu nutzen, entschied die Stadt, es als eine Einheit zu vermieten. Zunächst entstand hier ein Café in Verbindung mit einer Galerie. Danach zog Herr G. ein. Der Künstler habe sich die Räume im zweiten Obergeschoss als Schlaf- und Wohnräume eingerichtet, berichtet Herr T. Das erste Obergeschoss sowie das Hochparterre habe er als Atelier und Ausstellungsfläche genutzt. Dadurch seien die Räume so der Öffentlichkeit zugänglich gewesen. Seine Küche, als auch das private Wohnzimmer habe er ebenso im Hochparterre zum Garten hin als abgeschlossene Räume gehabt.
Familie T. übernahm das Haus 2014 und behielt die Aufteilung der Räume zunächst bei. Im unteren Geschoss lagen also weiterhin Wohnzimmer sowie Küche. Der öffentlich zugängliche Teil des Hochparterres wurde zum Verkaufsraum der Buchhandlung. Im ersten Obergeschoss richteten sie Werkstatt und Ausstellungsfläche der Töpferei ein, im zweiten Obergeschoss beließen sie Schlaf- und Kinderzimmer.
Diese Verteilung der Räume habe bedeutet, dass Besucher*innen des Keramikladens eine weitere Treppe gehen mussten und die beiden Ladenflächen nicht von einer Person gleichzeitig betreut werden konnten, da sie sich über zwei Stockwerke verteilten. Zudem seien die Trennung von öffentlichen und privaten Räumen nicht für alle Kund*innen eindeutig lesbar gewesen. So habe die Familie eine klare Trennung zwischen ihren Wohnräumen und den öffentlich zugänglichen Räumen gestaltet, indem sie das Wohnzimmer aus dem Hochparterre in das 1. Obergeschoss legten. Nun sei unten die Möglichkeit gegeben gewesen, im bisherigen Wohnzimmer die Ausstellungsfläche der Töpferei einzurichten und diesen Raum zu öffnen. Dadurch entstand ein großer Verkaufsraum. Der Laden war auf das Hochparterre beschränkt und das 1. und 2. Obergeschoss waren nur noch für die Familie zugänglich. Vom Verkaufsraum führt eine Treppe hoch zum Wohnzimmer. Die beiden Räume sind nicht durch Wände oder eine Tür getrennt. Auch die Werkstatt von Frau T. befindet sich im ersten Obergeschoss. Die Küche blieb als abgetrennter Raum im Hochparterre erhalten. Manchmal wünsche sich Familie T. diese ebenfalls in ihre privaten Geschosse zu integrieren, sehe in der bestehenden Aufteilung jedoch auch viele Vorteile, wie z.B. die Möglichkeit, dass sie auch während sie im Laden sind, kurz in die Küche und parallel schon das Mittagessen vorbereiten können.
Fehrs/Kreuzer/HCU 2018 – Lizenz: CC BY-NC-SA
Frau und Herr T. wohnen mit ihren drei Kindern im Fünfgiebelhaus. Eine kurze Treppe führt zum Eingang des Hauses, der im Hochparterre liegt. Die Besucherin betritt zunächst die Buchhandlung, die von Herrn T. geführt wird und offen übergeht in die von Frau T. geführte Verkaufsfläche für Keramikarbeiten. Im ersten Obergeschoss befinden sich die Keramikwerkstatt von Frau T. sowie …
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