Zug um Zug

Nutzung: Arbeiten
Grundstück: keine Angabe
Bebaute Fläche: ca. 800m²
Geschosse: 2

Atelierhaus mit Gewerbe im EG
Nutzer/innen: ca. 30
Besitzverhältnisse: Miete, Kündigung zum 10/2020
Anzahl Zimmer: 15
Anzahl Gemeinschaftsräume: 1

Vor einem Jahr hat Julia ein neuen Raum in einer Ateliergemeinschaft gefunden. Das Gebäude einer ehemaligen Fliesenlegerberufsschule liegt im Osten Hamburgs und beherbergt seit mehreren Jahren Gewerbefläche im EG und die Ateliergemeinschaft im 1OG.
15 Räume dienen der heterogenen Gruppe verschiedenster Künstler*innen als Arbeitsplatz. Häufig werden die 65qm großen Ateliers von bis zu vier Personen gemeinschaftlich zum Arbeiten genutzt. Julia teilt sich ihr Atelier ebenfalls mit zwei Künstler*innen. So hat jede*r ca. 15qm für sich selbst, den restlichen Platz teilen sie sich. Eine kleine Bar, ein Tisch und ein Sofa bieten dort Platz für gemeinschaftliche Aktionen.
Was das gemeinschaftliche Leben außerhalb des eigenen Ateliers erschwert, ist die sich stark unterscheidende Nutzungsintensität bzw. die Nutzungsabsicht der Mieter*innen. Aufgrund der Lage des Gebäudes im Stadtteil und der geringen Mietpreise zieht die Gemeinschaft auch Künstler*innen an, die lediglich auf der Suche nach einem „Büro“ sind und daher eine stark berufliche Nutzung bevorzugen. Nur wenige der Künstler*innen kennen sich untereinander gut oder wissen, was Nebenan gemalt, produziert oder erarbeitet wird. Als Ort der Begegnung gibt es eine kleine Küche, die mittig in dem länglichen Grundriss des Geschosses zu finden ist.
Ein langer, einseitig erschlossener Flur und die von dort abgehenden Atelierräume erinnern stark an die ehemalige Praktik des Lehrens. Aufgrund der Aneinanderreihung dieser „Klassenräume“ entsteht wenig spontane Kommunikation. Der Flurbereich wird als Ablagefläche genutzt, jedem Künstler steht ungefähr die Fläche der Breite seines Raumes zu. Hier finden sich neben Verpackungen, Möbeln und Kleinigkeiten auch hin und wieder Kunstwerke oder Werkzeuge wieder, die einen Einblick in die Praktik der jeweiligen Künstler*in geben.

Die Kündigung aller Mieter*innen der Ateliergemeinschaft ist auf den Oktober 2020 festgelegt. Das heißt für Julia, sich erneut auf die Suche nach einem neuen Atelier zu begeben. Die temporäre Nutzung ihres jetzigen Arbeitsplatzes war ihr zum Zeitpunkt des Einzuges nicht unbedingt bekannt, der Mietvertrag war unbefristet. Jedoch begrenzt sie dies in keiner Weise. Das Temporäre ermöglicht eher, was anderswo nicht möglich ist. Wände dürfen neu gezogen werden, Böden verlegt werden, der Aneignung sind keine Grenzen gesetzt. Zumindest keine offiziellen. „Abriss“ heißt es für das Gebäude dann wahrscheinlich im Oktober. Also eh „alles egal“. Prekär und vor allem im Auge der jeweiligen Betrachter*in liegt es, wie viel Mühe und Zeit sich dann jetzt noch in die Aneignung seines Arbeitsplatzes zu investieren lohnt.
Sich mit dem Thema Umzug zu beschäftigen, ist für Julia nicht neu. Das Prinzip ist immer dasselbe und wie folgt: Ein Stadtteil liegt brach - daraus ergeben sich günstige Mietpreise - Künstler*innen ziehen dort hin, eignen ihn sich an - das Viertel wird interessant - die Mietpreise steigen wieder - Künstler*innen werden aus dem Stadtteil verdrängt .
Zug um Zug ziehen die Künstler*innen der Stadtentwicklung vorweg, als Wegbereiter für die neuen Hotspots Hamburgs Wohnen und Arbeiten.

Albert/Busmann/HCU 2020 – Lizenz: CC BY-NC-SA

Zug um Zug – Film

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Zug um Zug – Isometrie außen

Zug um Zug - Kurzbeschreibung

Vor einem Jahr hat Julia ein neuen Raum in einer Ateliergemeinschaft gefunden. Das Gebäude einer ehemaligen Fliesenlegerberufsschule liegt im Osten Hamburgs und beherbergt seit mehreren Jahren Gewerbefläche im EG und die Ateliergemeinschaft im 1OG.
15 Räume dienen der heterogenen Gruppe verschiedenster Künstler*innen als Arbeitsplatz. Häufig werden die 65qm großen Ateliers…

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Zug um Zug – Isometrie innen

Zug um Zug - Vertiefung

Die Kündigung aller Mieter*innen der Ateliergemeinschaft ist auf den Oktober 2020 festgelegt. Das heißt für Julia, sich erneut auf die Suche nach einem neuen Atelier zu begeben. Die temporäre Nutzung ihres jetzigen Arbeitsplatzes war ihr zum Zeitpunkt des Einzuges nicht unbedingt bekannt, der Mietvertrag war unbefristet. Jedoch begrenzt sie dies in keiner Weise. Das Temporä…

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